Zurück zur Startseite

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der Fahrzeugpflege Müller. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Fahrzeugpflege Müller erbringt Fahrzeugaufbereitungs- und Pflegedienstleistungen. Die genauen Leistungen werden individuell vereinbart. Bei Buchung eines Servicepakets gelten die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Buchung durch Fahrzeugpflege Müller zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt per E-Mail oder telefonisch. Mit der Bestätigung werden diese AGB Vertragsbestandteil.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann Fahrzeugpflege Müller eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Leistungserbringung

Die Leistungen werden nach Terminvereinbarung erbracht. Der Kunde hat für die ordnungsgemäße Übergabe des Fahrzeugs zu sorgen. Fahrzeugpflege Müller behält sich vor, Leistungen ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, soweit dies zumutbar ist.

Vorhandene Schäden am Fahrzeug werden bei Übergabe dokumentiert. Neue Schäden, die während der Leistungserbringung auftreten, werden dem Kunden umgehend mitgeteilt.

5. Preise und Zahlung

Die Preise verstehen sich in Euro netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Fahrzeugpflege Müller akzeptiert Barzahlung und, nach vorheriger Vereinbarung, Überweisung.

6. Haftung

Fahrzeugpflege Müller haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Fahrzeugpflege Müller nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflicht).

Die Haftung ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf die bei Vertragsschluss vorhersehbare Höhe des Schadens beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Gewährleistung

Fahrzeugpflege Müller gewährleistet die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Leistungen nach den gesetzlichen Vorschriften. Festgestellte Mängel sind Fahrzeugpflege Müller möglichst unverzüglich mitzuteilen und Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

8. Aufbewahrung von Fahrzeugen

Wird ein Fahrzeug nach Beendigung der Leistungen nicht abgeholt, wird Fahrzeugpflege Müller den Kunden auffordern, das Fahrzeug abzuholen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, wird Fahrzeugpflege Müller berechtigt sein, das Fahrzeug kostenpflichtig auf dem Gelände zu parken oder gegen Entgelt einlagern zu lassen.

9. Datenschutz

Fahrzeugpflege Müller verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Details hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von Fahrzeugpflege Müller.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 14.9.2026